In einigen Kantonen stehen Wahlen an. In den letzten Tagen wurden die Wahlunterlagen versandt. In einer Gemeinde lag diesen Unterlagen ein Werbeflyer einer kandidierenden Person bei. Die Gemeindebehörde war mit dieser Beilage einverstanden. Doch war das Vorgehen korrekt?
In den einschlägigen kantonalen Bestimmungen zu Wahlen und Abstimmungen findet sich keine abschliessende Regelung. Es wird aufgelistet, was die behördlichen Wahl- und Abstimmungsunterlagen enthalten müssen, im Sinne eines Minimalstandards. Gestützt auf diese Bestimmungen ist der Versand von Wahlwerbung zusammen mit den Wahl- und Abstimmungsunterlagen nicht per se verboten.
Bei Informationen durch die Behörde bei Abstimmungen gilt das Folgende: Behördeninformation muss wahr, sachlich, verständlich und möglichst objektiv sein. Nicht erlaubt sind Propaganda, Manipulation, Vertuschung, Lüge und insbesondere Falschinformation. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung hat Behördeninformation qualitativ und quantitativ ausreichend sowie in ihren wesentlichen Kernaussagen sachbezogen, ausgewogen und seriös zu sein, um die Willensbildung der Stimmberechtigten nicht zu beeinträchtigen und das Abstimmungsergebnis nicht zu verfälschen. Der Bürger muss auch über das Für und das Wider einer Vorlage sachlich orientiert werden.
Wendet man diese Überlegungen analog beim Versand von Wahlunterlagen an, ist es rechtlich heikel, wenn Behörden den Versand von Wahlwerbung zusammen mit den Wahlunterlagen gestatten. Dementsprechend rät die Staatskanzlei im oben genannten Beispiel explizit davon ab. Dies, weil bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern unter anderem der Anschein einer behördlichen Werbung hervorgerufen werden könnte.
Übrigens: Den Versand von Wahlwerbung zusammen mit den Wahlunterlagen hatte die betroffene Gemeinde sämtlichen Kandidatinnen und Kandidaten angeboten. Nur eine Kandidatin machte jedoch Gebrauch davon.
In anderen Gemeinden organisieren die politischen Parteien einen gemeinsamen Versand ihrer Werbedrucksachen – und teilen sich die anfallenden Kosten. Die oben genannte Behörde will nun über die Bücher gehen und das zukünftige Vorgehen im Gemeinderat besprechen.
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